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Alt 30.08.2014, 21:01   #1
ThomasG
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Zitat:
Zitat von BMW-730d-F01 Beitrag anzeigen
vor einigen Tagen ist mir ausversehen Malzbier über die Mittelkonsole gekippt worden.
Nur der Vollständigkeit halber: Der "Malzbier-Kipper" ist nicht haftpflichtversicherungstechnisch für die Regulierung heranzuziehen?
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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