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Alt 21.11.2014, 19:30   #2
BKirk
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Im Normalfall kann jeder Schadensfall dazu dienen, ohne weitere Begründung zu kündigen -übrigens für beide Vertragsparteien. Die Kündigung gilt immer für den gesamten Vertrag; allerdings wäre der Versicherer verpflichtet, zumindest die gesetzliche Haftpflichtversicherung anzubieten.

Meine persönliche Meinung dazu: wenn mich mein Vertragspartner damit unter Druck setzen will, würde ich selbst dies zum Anlass für eine Kündigung nehmen. Möglichst zuerst.
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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