Thema: Felgen E34
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Alt 03.01.2015, 04:13   #6
Olli
fährt wieder 7er
 
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Zitat:
Zitat von Setech Beitrag anzeigen
Wenn VA TEilenummer 1 182 217 und Hinterachse Teilenummer 1 182 306 benötigst Du keine Eintragung, da diese Kombination ab Werk freigegeben ist.
Dann braucht man trotzdem eine "Eintragung", nämlich eine Anbaubestätigung. Die Freigabe gilt unter einer Auflage (Nr. 12 ..)!
Völlig ohne Eintragung kommen nur solche E 32 aus, die 17 Zoll ab Werk hatten (Exemplare aus der Individualserie bzw. mit Individualwunsch).

Jede Abweichung zieht eine Einzelabnahme nach sich, wenn also z.B.
- die HA-Felge nicht original für E 32 ist, d.h. mit ET = 26 (E 32 hat ET 22)
- wenn hinten statt 265er Reifen 255er gefahren werden sollen
- wenn alle Felgen identisch 8 Zoll breit sind (wie VA) und mit 235er Reifen gefahren werden sollen (so habe ich es)

Wenn es hier um Styling 5 in 15 Zoll geht, handelt es sich 1:1 um identische Teile für E 34 und E 32, da braucht man gar nichts.

Wenn es um Styling 5 in 16 Zoll geht (7,5Jx16), dann ist es das Winterrad vom M5 und nur dort zulässig, für alle anderen (auch alle anderen E 34) ist wiederum Einzelabnahme erforderlich.

Olli
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