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Alt 12.01.2016, 15:44   #9
Schilling73
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Bevor sich Rechtsanwälte und Gerichte damit beschäftigen, würde ich mal mit dem Vorbesitzer reden, oder idealerweise schreiben.
Mal sehen, was er zu den Themen sagt. Was steht denn im Kaufvertrag?
Ist es ein selbstgeschriebener, oder ein Vordruck, werden Mängel aufgeführt darin, usw.
Wie viele km hast Du denn auf den schon draufgefahren?
An der Reaktion vom Vorbesitzer, wenn Du Rückabwicklung erwähnst, kannst ev. auch schon ableiten, ob das mit überschaubarem Aufwand möglich ist. Das wäre zB.: dass Ihr euch auf eine Summe einigt, die Du Ihm erstattest, für die km, und den zusätzlichen Besitzer.
Bezüglich Batterie, die könnte es auch einfach hinter sich haben, wenn sie noch die Werksmäßige ist.
Je nachdem, wo Du wohnst, würde ich Dir einen Forumskollegen empfehlen: ray_muc. Der hat eine Freie, aber auf BMW spezialisierte Werkstatt in der Nähe von München. Bei dem war ich letzte Woche und bin noch immer von seiner Kompetenz begeistert.
Lg Christoph
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