1. war das kein Rosenkrieg, sondern das mittlerweile bei Gericht übliche taktische Spielchen der verklagten Gegenseite, grundsätzlich zu bestreiten, dass DU als Klagender überhaupt Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens hast - denn DEN hat NUR der Eigentümer ...
Und schon must DU aktiv nachweisen, dass DU wirklich der Eigentümer bist ....
2. kann jede Rechnung gefälscht sein .....
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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