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Alt 26.07.2004, 12:18   #3
rednose
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Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)

Beitrag Übel...

Hi DD,
das kann übel für den Händler ausgehen, wenn du einen rechtsgültigen, unterschriebenen Vertrag hast, bist DU der Besitzer auch wenn er den KFZ-Brief noch hat !
Die Erfüllung des Vertrages bzw. evtl. entstandene finanzielle Schäden kannst du erfolgreich einklagen. Geh mal zum Anwalt !
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Gruß,
Rudi
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