Übel...
Hi DD,
das kann übel für den Händler ausgehen, wenn du einen rechtsgültigen, unterschriebenen Vertrag hast, bist DU der Besitzer auch wenn er den KFZ-Brief noch hat !
Die Erfüllung des Vertrages bzw. evtl. entstandene finanzielle Schäden kannst du erfolgreich einklagen. Geh mal zum Anwalt !
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Gruß,
Rudi
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