Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.07.2004, 12:50   #4
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17

Standard Dd

der meinung bin ich auch. die entstandenen kosten + entschädigung muss er dir zahlen.
vorausgesetzt, du hast einen gültigen kaufvertrag. schicke ihm ne schöne rechnung. schau mal ins BGB oder bemühe deinen anwalt.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten