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Alt 11.06.2016, 19:56   #3759
ThomasG
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Zitat von bommelmann Beitrag anzeigen
Soweit ich seine Frage verstanden hatte, ging es um eine optische Verrechnung, indem die 5000 Euro für die Schrottkarre dem Neuwagen-Preis hinzuaddiert werden.
Genau. Der Neuwagen kostet (z.B.) 50.000€, dann werden die 5.000€ für die Schrottkarre hinzuaddiert und er kostet 55.000€. Ist ja auch ganz logisch, schließlich muss die alte Kiste abgemeldet und fachgerecht entsorgt werden, und das kostet nun mal.

Die Frage "Ob die 5000€ zum fahrzeugwert bei Inzahlungnahme dazuaddiert werden, war meine Frage" zielt nach meinem Verständnis darauf ab, ob sie zum Wert des in Zahlung zu gebenden Gebrauchtwagens dazugerechnet werden. Wenn dieser also einen Wert von 1.000€ hat, ob es dann insgesamt 6.000€ Inzahlungnahmepreis gibt.

Die Antwort ist aber in beiden Fällen "nein".
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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