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Alt 17.02.2017, 13:15   #3
Puddlejumper
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Man muss beweisen, dass er sagte, nur Anlasser prüfen.
Wenn im Auftrag steht, dass der Wagen nicht startet, bitte Anlasser prüfen, dann kannst Du gegen vor gehen. Aber wenn nur drin steht, Wagen startet nicht, kann man nix machen, denn defekte Spritpumpe zählt ebenso zu möglichen Fehlerquellen.
Der Wagen wäre nicht angesprungen mit defekter Spritpumpe und wenn im Bericht darauf hingewiesen wurde, dass der Wagen ansprang beim anschieben, schließt dies eigentlich die Spritpumpe aus. Zumal man die Spritpumpe eh kurz hört beim Zündung einschalten.
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Gruß Achim
Ich liebe dieses Video: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=Do3PM5a3Rxs
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