die Handhabung ist nicht plausibel - darum geht es doch
Entweder man gibt die Anhängelast vor als gesammte Masse des zu ziehenden Anhängers, dann ist und bleibt es diese Masse.
Oder man muss folgerichtig die Bezeichnung ändern und nur die höchstzulässige Achslast des Anhängers in den Fahrzeugpaieren des Zugfahrzeuges festlegen
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