Also, ich versuche es doch nochmal...
Die Sicherheitsbedenken bei der Festlegung dieser Werte kommen hauptsächlich und überwiegend aus fahrdynamischen Erwägungen. Also Fahrstabilät, Bremsstabilität, Kontrollierbarkeit etc.
Nicht etwa Bruchgefahr der Kupplung oder sowas. Die ist sowieso komplett überdimensioniert.
Fahrdynamisch zählt die Stützlast, weil sie die Hinterachse des Zugfahrzeuges belastet zum vorderen Teil des Gespanns.
In Brems-, Kurven-, Schleuder- und Ausweichsituationen (und darum geht es hauptsächlich) also zum ziehenden Auto.
Daher kommt diese Regelung, dass ich den hinteren Teil des Gespanns voll belasteten darf bis zum angegeben Wert. Also die in realen Fahrsituationen entscheidende Achslast als Anhängelast zählt.
Die Stützlast aber nicht dazu rechnet weil fahrdynamisch zum Zugfahrzeug zählend.
Das ist die einzig relevante Physik.
Nachdem ich jetzt mehrfach erklärt habe, WIE es ist, habe ich jetzt auch noch erklärt, WARUM.
Und mehr schreib ich nicht mehr.
Perlen vor die Säue....