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Alt 16.08.2018, 15:31   #93
intru
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Hast Du Haftpflicht Variante A oder B?

Bei Variante A, die fast alle Ösis wählen, schließt man von vorne herein bei der Haftpflicht die Mietwagenkosten aus. Dafür ist diese Versicherung auch 25% günstiger als die Variante mit Mietwagenkosten. Diese komische Regelung gibts in Österreich. Nennt sich "Leihwagenverzichtsvariante"...

Ich habe hier so ein Beispielschaden wo jemand von einem Firmenwagen die Vorfahrt genommen wurde und ins Krankenhaus musste. Dort wurde die "günstigere" Versicherung gewählt. Reparaturkosten mussten vorab vorgezahlt werden um dann später eingeklagt zu werden und Leihwagen ist komplett aus eigener Tasche gezahlt worden. Dabei war der Unfallversacher eindeutig klar!!!

Was ich nicht verstehe : die Kosten für den Mietwagen werden doch von der gegnerischen Versicherung getragen. Warum muss man bei der eigenen Versicherung drauf zahlen, damit man diese Kosten für den Mietwagen von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommt???

Ösis

Aber es gibt da eine ganze Latte an Ausnahmeregeln!
Wir haben schon mal Glück gehabt
Dein Gegner hatte ein ausländisches Kennzeichen und der Unfall ist in Österreich, Deutschland oder Schweiz passiert.

Zitat:
Sind Mietwagen-Kosten zu ersetzen?

Ist durch den Unfall die Anmietung eines Ersatzwagens nötig geworden, dann stehen auch diese Mietwagenkosten im notwendigen Ausmaß als ersatzfähig zu. Zu beachten ist aber, dass das angemietete Fahrzeug etwa der Klasse und Ausstattung des eigenen Fahrzeugs entspricht, beziehungsweise sind Mietwagenkosten nur in der Höhe eines vergleichbaren Fahrzeugs zu ersetzen – auch hier gilt wieder, dass es beim Geschädigten durch den Ersatz nicht zu einem Vorteil kommen darf, etwa dadurch, dass er sich das Mieten einer Limousine statt eines Kleinwagens „gönnt“.
Zitat:
Wird die Wertminderung eines Unfallwagens berücksichtigt?

Da ein Unfallauto (selbst wenn der Schaden repariert wurde) am Markt einen geringeren Verkaufspreis erzielt, ist auch dieser durch den Unfall verursachte Minderwert zu ersetzen. Selbst, wenn man das Fahrzeug nicht verkaufen möchte, wird dieser merkantile Minderwert von den Gerichten zugesprochen, wenn es sich um ein noch relativ neues Fahrzeug handelt.
Versuchen kann man es ja. Ist ja kein "billiges" Auto und hat, trotz dem Alter, noch einen gewissen Wert. Sieht man ja am Gutachten! Mehr als ein "nein" kannst Du nicht bekommen.

mein VPN ist ganz schön lahm heute
hoffe Du kannst damit schon was anfangen

Oder mal den ÖAMTC anrufen. Vielleicht bist Du ja sogar Mitglied. Da ist die erste Beratung mit einem Anwalt meistens kostenlos.
In Deutschland geben die Dir auch so gute Tips, ohne Mitglied zu sein. Wenn es dann Schlag auf Schlag kommt, kann man schnell Mitglied werden und dann helfen die einem auch. Vielleicht gehts ja bei euch auch so.

Zitat:
Kommt es am Unfallort zu Problemen, stehen die Juristen des Clubs österreichweit rund um die Uhr unter der Nummer (01) 71199 - 1530 mit Rat und Tat zur Verfügung. Die ÖAMTC-Rechtsabteilung unterstützt im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Infos dazu und den Europäischen Unfallbericht zum Download findet man auf der Website des Clubs unter Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.oeamtc.at/recht oder - mit Übersetzungshilfen - in den Reiseinformationen der ÖAMTC-Touristik.

Quelle: ÖAMTC

Geändert von intru (16.08.2018 um 15:37 Uhr).
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