Das ist ja auch klar.
Aber ich hatte ja meine Gasanlage erwähnt.
Diese gilt als zeitgenössisches Zubehör, weil sie
a) schon auf dem Markt war,
bevor mein Auto 10 Jahre alt war, und
b) sie eingebaut und eingetragen wurde,
bevor das Auto 10 Jahre alt war.
Insofern stünde bei meinem 7er einem H-Kennzeichen im Dezember ’26 nichts im Wege (wobei sich das aus steuerlichen Gründen so gut wie nicht lohnt, der Unterschied beträgt keine 10€).
Nun würde mich interessieren, wie es mit zeitgenössischem Zubehör aussieht, das zwar schon auf dem Markt war,
bevor das Auto 10 Jahre alt war, was aber erst zu einem Zeitpunkt, wo das Fahrzeug das Alter von 10 Jahren überschritten hat, eingebaut wird (ein Fahrwerk z. B.).
Mein Kenntnisstand ist da, daß ein H-Kennzeichen wohl nicht vergeben werden könnte.
Ist das richtig…?
@guido s, Du als Werkstattbetreiber müßtest da doch eigentlich im Thema sein…?