zum Teil richtig...
Der Händler darf die Sachmangelhaftung auf ein Jahr reduzieren.
Und Sachmangelhaftung ist keine Garantie. Hast du eine Garantie zu dem Wagen dazu bekommen, dann wird sie sicher eintreten. Evtl. musst du dich je nach Laufleistung beteiligen.
Wenn du keine Garantie hast:
In der Regel, wird nach einem Frühausfall (innerhalb der ersten 6 Monate) davon ausgegangen das der Mangel schon vorher bestand.
Also rede mit ihm, denke er wird es einsehen und den Schaden richten lassen, dafür wäre es wohl nicht sinnvol eine Gerichtsverhandlung zu riskieren.
Manchmal bringt ein vernünftiges Gespräch am Meisten. Ich hatte auch einaml so einen Fall, die Garantie - sogar vorhanden wurde gar nicht bemüht. Der Händler hat es sofort "auf seine Kappe" genommen und durch eine von ihm gewählte Werkstatt reparieren lassen.
Alles sehr gut gelaufen, war ein Kabelbaumproblem. Denke das Differential wird ihm, in deinem Fall, keine schlaflosen Nächte bescheren.
Andre
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