Thema
:
fallen Zündkerzen unter Sachmängelhaftung?
Einzelnen Beitrag anzeigen
27.10.2004, 19:33
#
2
boogie
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2004
Ort: Erlangen
Fahrzeug: CL600
Zündkerzenwechsel gehört definitiv zur Inspektion 1, zur Sachmängelhaftung kanns nicht gehören, da müsste der Fehler schon vorhanden gewesen sein. Aber ich denke ein Auto das keine Leistung hat kauft man ja nicht, oder.
boogie
Öffentliches Profil ansehen
Eine U2U-Nachricht an boogie schicken
Mehr Beiträge von boogie finden