Zitat:
Zitat von altbert
Wenn solch eine Gasanlage in den ersten 10 Jahren Lebensdauer des Fahrzeuges verbaut wurde, gilt diese als zeitgenössisch; der Zuteilung eines H-Kennzeichens steht dies dann nicht im Wege.
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danke !!!!!!!!!
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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