Tatsächlich, da ist er ja wieder !
Über den haben wir hier schon mal heftig diskutiert.
Der Hinweis, dass das Auto weder TÜV noch AU hat, ist allerdings neu.
Scheinbar hat derjenige, der das Auto ersteigert hatte, inzwischen auch gemerkt, dass man da ein paar TÜV-Einzelabnahmen wie Abgsgutachten, Gutachten zur Bestimmung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit etc. braucht und es mit mal schnell beim TÜV vorfahren und HU machen nicht getan ist.
Denn laut Brief ist das Auto ja immer noch ein 525i.
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