Moin Loide! 
 
Bleib doch einfach ganz cool und schau, daß Du den Brief in die Hände bekommst. 
IMHO ist es ja auch so (nur nicht bei Wiederholungstätern mit Auflagen), daß Du Dir den Beginn des Fahrverbotes in gewissen Grenzen ja auch aussuchen kannst. 
Da gab es sicher auch eine Frist.....die natürlich auch verstrichen ist... 
  
Aber ab wann & unter welchen Voraussetzungen Dich die Rennleitung als ohne gültige Fahrerlaubnis fahrend ansehen kann, das entzieht sich auch meiner Kenntnis. 
  
Aber auch hier versuche das Rechtsmittel des "Wiedereinsetzens in den vorherigen Stand" einzulegen. 
Immerhin bist Du ja im Falle eines 1-jährigen Entzugs von Arbeitslosigkeit bedroht, das ist ein gewichtiges Argument... 
  
Auf jeden Fall Anwalt & (wenn vorhanden) Rechtsschutz einschalten... 
		
		
		
		
		
		
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