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Alt 30.03.2005, 17:00   #5
Doug
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Zitat:
Zitat von chatfuchs
Nur weil ein E-Zeichen irgendwo drauf ist kann man doch nicht den Verwendungszweck ändern!??? ich kann mir doch auch nicht von einem anderen Auto Teile mit E-Zeichen an meinen E32 anbauen und sagen das ist erlaubt.
Ja schon klar, aber die Serienscheinwerfer sind auch identisch also was soll das ?.
Solange man kein Golf 2 Scheinwerfer in den Grill drückt juckt das wohl absolut niemand.

Die haben die Original Maße und gut, wenn man damit über den Tüv fährt dann schauen die (wenn überhaupt) nur auf das Zulassungszeichen.

Wo kein Kläger - auch kein Richter.
Man muss nicht immer alles hier übertreiben

Aber garade fällt mir ein das man evtl. sogar Golf 2 Scheinwerfer einbauen könnte, wenn der Einbauort und die Lichtart der Stassenverkehrsordnung enspricht und die Lampe zugelassen ist dann sollte das ohne weiteres gehen, Und das auch noch ohne Eintragung.
Irgendwie ist mir nämlich da etwas in Erinnerung.


Doug
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