Zitat:
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Zitat von BlackSeven
auch nett...:
Garagenwagen, von Privat
Händler:
Ruf-Automobile
Im Kimmel 6

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Jau, wenn der Schlaukopf den so verkauft (ist Händler tritt aber als Privatperson auf), kann der Käufer sich über
zwei volle Jahre Gewährleistung freuen. Denn bei solch bewußt falschen Angaben (womit er sich ja aus der Sachmängelhaftung und der Gebrauchtwagengewährleistung stehlen will), sieht das Gesetz vor, daß automatisch die gesetzlich festgelegte Höchstdauer der Gewährleistung gilt !
Echt ein Verkaufsprofi !
Aber er wird einen Dummen finden, denn man liest ja auch hier im Forum häufig, das Käufer von Gebrauchtwagen keinen Schimmer von der aktuellen Rechtslage haben und sich jede Menge unberechtigte Kosten für Reparaturen aufdrücken lassen
