Zitat:
Zitat von SoulOfDarkness
Wie schauts denn nach der Freischaltung mit der Betriebserlaubnis aus? Die TV-Funktionen sind doch nicht umsonst ab einer bestimmten Geschwindigkeit deaktiviert.
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Die Freischaltung beeinträchtigt mW die Betriebserlaubnis nicht, da die Abschaltung auch nur übertriebene Fürsorglichkeit
von BMW ist.
Unabhängig davon darfs Du als Fahrer während der Fahrt natürlich trotzdem kein TV gucken, und wenn nach einem Unfall Dein TV noch weiterläuft, hast Du erheblichen Erklärungsbedarf - hat aber wohl nichts mit der Betriebserlaubnis zu tun.
Und immer schön brav die GEZ-Gebühren bezahlen
Greets
RS744