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Alt 07.06.2005, 17:01   #3
B11
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Hi

auch mein Beileid....

Das wird egal sein, wie Du es drehst und wendest.....

Wenn der Gutachter dir einen niedrigen Preis für den Wagen aufschreibt, gibt es auch einen niedrigen Restwert. Sagst Du dem, was alles gemacht ist (also theoretische Wertsteigerung), dann wird er den Wiederbeschaffungswert eventuell höher ansetzen, aber dafür wird auch den Restwert höher... Also letztendlich egal.....

Denn in der heutigen Zeit wird dein Auto (mit Daten aus dem Gutachten) in eine Internet-Datenbank eingestellt. Dort können Händler einen Preis bieten, dieser wird dir dann als Restwert abgezogen. Egal ob der den kauft oder nicht. Wenn Du dafür das Auto verkaufen würdest (sprich: an die Versicherung gibst und den Restwert ausbezahlt bekommst), müsste der Höchsbieter den nehmen, oder Du lässt dir die Summe abziehen und verkaufst dein Auto selber.

Es kommt jetzt auf das Alter deines Autos an ob noch die MwSt oder eine Diff.besteurung abgezogen wird, oder ob Du die MwSt mit ausbezahlt bekommst.

So sind die Versicherungen heutzutage.
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