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Alt 10.06.2005, 00:06   #9
Alpina-Alex
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Zitat:
Zitat von shneapfla
würdest du dieses Auto (Tür gespachtelt) als "unfallfrei" kaufen wollen??
Nein, da gebe ich dir natürlich Recht, das würde ich sicher nicht wollen. Allerdings möchte ich fast genau so ungern einen gespachtelten Wagen verkaufen, zumal ja auch Schäden vorhanden sein können, von denen ich als Verkäufer und Zweit- oder sogar Drittbesitzer garnichts weiß. Mit Pech könnte man dann so enden, wie in dem Urteil. Oder sehe ich das falsch?

Zitat:
Zitat von shneapfla
Und wo ist das Problem, einen kleinen Kratzer den man überlackieren läßt vorher zu fotografieren und beim Verkauf zu erwähnen...
Sicher, auch das ist eigentlich kein Problem. Es wird eben nur schwierig, wenn mehrere Vorbesitzer vorhanden sind und damit nicht mehr nachvollziehbar ist, wann was am Wagen repariert wurde.
Zitat:
Zitat von shneapfla
Wenn ich höre, daß da Türen und Kotflügeln ersetzt werden und das Auto immer noch als unfallfrei verkauft werden soll, dann finde ich das Urteil ganz in Ordnung...
Ok, wenn Blechteile getauscht wurden, ist es klar ein Unfallwagen.
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