Zitat:
|
Zitat von Newbie
Hallo BesserMitWissen!
Hast Du dir schon überlegt den Vertrag wegen "Arglistiger Täuschung" anzufechten. Beim Handel über ebay gelsten gleichfalls alle Gesetze. Auch wenn das Fahrzeug mit dem Hinweis "BASTLERFAHRZEUG" versteigert wird, müssen die genannten Eigenschaften erfüllt werden.
Ich betreibe dieses soeeben. Es dauert zwar lange (bei mir schon fast ein 3/4 Jahr) aber das wird schon. Und die daraus entstehenden und entstanden Kosten hat der Verkäufer zu tragen.
Gruß
Newbie
|
Ich verstehe das nicht. Norbert ist reingefallen, aber Er weiss genau, das das Sein Schuld ist und handelt entsprechend richtig- er moechte von den Wagen alles fuer Ihm nutzliches verbrauchen und fuer den Rest kann ich Ihm nur ein Schlachtfest vorschlagen, dann kann er wennigstens ein Grossteil von ausgegebenes Geld zurrueck zu holen.Diene Vorstellung ist in gegenteil kindisch.Was erwartest Du bei 16 Jahre alten Wagen, der noch fuer kleines Geld bei ebay zu ersteigern war

.Wenn Mann nimmt solch ein Angebot auf, zahlt Mann sowieso erst bei Wagenuebernahme und dort sollte er, als Kaufer, alles moegliche prueffen und da ist unrund laufender Motor auf erste Stelle in Sicht, also...Oder Mann benimmt sich sein ganzes Leben wie ein Kind...