nicht gefallen lassen
..also ich würde mir das nicht gefallen lassen. Wenn es so ist wie Du beschreibst weicht der Istzustand erheblich von der Beschreibung ab.
z.B. "Alle elektronischen Einheiten sind voll funktionsfähig" . Damit sichert er Dir zu das alle elektronischen Einheiten funktionien. Jetzt könnte man zwar noch über den Begriff Einheiten nachdenken, aber grundsätzlich hat er den Wagen nicht richitg beschrieben.
Und wenn ich das richtig sehe hat er auch keine Gewähleistungsklausel drin.
Hast Du auch mal überprüft ob de Wagen wirklich VOLLAUSSTATTUNG hat? :-)
So gesehen denke ich mal, das er keine Chance hat den Wagen nicht zurückzunehmen.
Allerdings, kann ich aus eigener Erfahrung sagen: In Deutschland recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Schuhe. Der Weg kann lang und steinig sein. Habe dieses Jahr meinen ersten Ebay-VK verklagt. (Die Zustandsbeschreibung war auch falsch), vor Gericht recht bekommen...aber mein Geld habe ich immer noch nicht....
Viele Grüße
Andreas
...warum hast Du ihn nicht negativ Bewertet?
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