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Alt 01.06.2002, 00:04   #7
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Das hat mit dem TÜV nichts zu tun. So etwas erfasst die STVZO gar nicht. Es hat nur etwas mit der Haftung zu tun. Schreiben Sie dem Händler einfach das Sie Ihn von der Haftung endbinden. Das müsste reichen.

Richtig ist auch, das die Versicherung für den Fall das Sie gerade Liebe Sünde schauen und dabei auf den Vordermann auffahren nicht zahlen. Aber das tun Sie ja nicht.
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