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Alt 25.10.2002, 07:51   #3
Stüssi
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Ja poste erstmal Bilder.

Aber wenn der Auftrag nicht ordnungsgemäss, ausgeführt ist, und das ist er ja in dem Fall, hast du Anspruch auf Nachbesserung, was nun in deinem Fall eben die Lackierung der ganzen Seite bedeuten wird.

Gruss Stüssi
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