Zitat:
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Zitat von MTK730
@ Thunderbird
Der Unterschied zw. R6 u. V12 (ev. auch V8) kann tatsächlich die Ursache für die verschiedenen Abnahmevorschriften sein. Der GAT-EGS f. den R6 liegt garantiert ein anderes TÜV-Abgas-Gutachten zugrunde als der beim V12. Wenn dann der Prüfingenieur f. die V12 geistige Blähungen hatte, steht auch ganz schnell mal was von AU im GAT-Gutachten.Das wird dann von GAT natürlich 1:1 so weitergereicht.
Gruss,Rüdiger
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Hallo Rüdiger,
das kann natürlich durchaus die Ursache sein. Man weiss ja auch nie, ob sich nicht einer ein Denkmal setzen will nur weil er sich "Inscheniör" nennt. (Forumskollegen natürlich ausgenommen

)
Gruss Torsten