Zitat:
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Zitat von RS744
OK MatthiasHSK,
ich habe verstanden, daß Du den BGH nicht verstanden hast. Und zu einem Prozeß gehören immer zwei Parteien, die unterschiedlicher Auffassung sind.
Also klarstellend noch einmal zum Abschluß: erst wenn Du nachgewiesen hast, daß es sich überhaupt um einen Sachmangel (und nicht um Verschleiß) handelt, kommt Dir die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten zugute.
Du willst anscheinend hartnäckig weiterhin dem Irrtum unterliegen, vor dem ich warne. Nun gut, wenn es Deinem Seelenheil dient.
Greets
RS744
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Was du sagst stimmt, da geb ich dir Recht. Aber Metallspäne in der Pumpe bei 145tkm sind kein "normaler Verschleiß". Klingt für mich eher nach Materialfehler o.ä.
Gruß,
Mattes