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Alt 30.01.2006, 14:14   #2
Martin
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Das ganze ist etwas durcheinander.

Hat er geleast, dann gehört ihm das auto gar nicht. Er kann ihn aber möglicherweise
vorzeitig zurück geben. Dann hängt es aber vom Vetrag ab was das kostet.
Bei Kilometerleasing kann es sein das er Geld zurück bekommt (weniger gefahren)
oder nachzahlen muß. Beim Restwertleasing kommt es halt auf den Restwert an und dem Wert der im Vetrag festgelegt wurde an.

Oder hat er doch finanziert und da sind noch 7000€ offen. Dann kann er jetzt
vom Händler 6000€ für den Wagen bekommen, muß den Rest (7000 - 6000 = 1000)
aber noch bezahlen.

Also erst einmal klarstellen um welche Art Vetrag es sich hier handelt.

Gruß
Martin
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