Hallo !
Das hat mit dem Abgasverhalten zu tun. Die Abgasprüfung und Einstufung ist nur mit der geprüften Gesamtübersetzung gültig. Wenn die Übersetzung geändert wird ist somit auch die Abgasprüfung ungültig und die Fahrzeug ABE erlischt.
Die Änderung der Gesamtübersetzung ist nur bis zu einem bestimmten kleinen Prozentsatz zulässig und dieser ist schon bei bestimmten Rad-/Reifenkombinationen erreicht.
Grüße!
Christian
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Mein Anlasser hat ja mehr Leistung als Dein Motor!!
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