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Alt 19.03.2006, 20:24   #1
Marco
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Frage Neon Standlichtringe vs. TÜV

moin,
die "such"fkt. hat michjetzt nicht wirklich weitergebracht....

daher ma in die runde geworfen...

ich bin am sa. mal wieder kontrolliert worden ...nach obligartorischem "pusten sie mal" mit dem 0,0°% ergebis haben mich die blauen dann, nach langem suchen auf die standlichtringe im neonlook angesprochen, dem ich aber nichts entgegen bringen wollte...

jetzt meine frage an diejenigen, die in ähnlicher manie erfahrungen machen durften...


wie sieth es rechtlich aus.. eher schwammig oder fixiert????...


darf ich die ringe vor der vorführung wieder ausbauen / (oder reicht auch abklemmen?)... des weiteren darf ich ein wisch vorlegen, welches das fahre eines reifens der dimension HA 245/40/R18 bestätigt...bekomme ich so ein wisch auch vom reifenhersteller.. oder woher.?????


vielendank für die aufmerksamkeit

marco
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