ähh Emil,
"...Nach der
EWG-Richtlinie ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom
gleichen Reifentyp sein müssen. Das heißt, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.
In der Regel gelten diese Richtlinien für die Erstzulassung des Fahrzeugs.."
Die unterschiedliche Profiltiefe auf einer Achse ist dabe egal.
Das wird dir auch der nette Beamte sagen, wenn er bei dir eine Verkehrskontrolle durchführt und 2 verschieden Reifenprofile auf einer Achse bei dir findet.....
So wars auch bei mir, aber McClane wird uns darüber sicher Auskunft geben können
