Sorry, vielleicht habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt...
TÜV oder Allgemeine Betriebserlaubnis haben die Federn natürlich schon!
Die Frage ist nur, ob die Landesregierung (ich spreche jetzt für good old austria) die Teile
am Auto typengenehmigt. Es gibt da nämlich eine 110 mm-Regel, die besagt, dass keine fest montierten
Teile des Autos weniger als 110 mm Abstand zum Boden haben dürfen. Ausser Gummispoiler /verformbare Spoiler dürfen 80 mm Bodenfreiheit haben...
Schönen Gruß,
Elmar
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