Mal kurz zur Gewährleistung:
Die Gewährleistungsdauer im Kaufrecht beträgt zwei Jahre. Vertraglich wird diese (zulässigerweise) regelmäßig auf ein Jahr bei gebrauchten Gegenständen reduziert. Im Ergebnis hast Du also ein ganzes Jahr lang Gewährleistung von Seiten des Verkäufers, also des VW-Vertragshändlers, regelmäßig ist das eine Gmbh & Co KG, also eine KG.
Ein halbes Jahr nach Gefahrübergang wechselt nach dem Gesetz die Beiweislast für den Eintritt/Bestand des Mangels. Entscheidend für die Gewährleistung ist, dass der Mangel bei Gefahrübergang (regelmäßig Besitzübergabe) bereits vorgelegen hat. Bis zu einem halben Jahr nach Gefahrübergang muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorlag, danach muss Du beweisen, dass die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Jetzt sollest Du den Mangel möglichst schnell dokumentieren und gegenüber VW anzeigen. An sich hast Du dies durch Dein Telefonat schon getan - nur lässt sich dies schlecht beweisen im Falle des Bestreitens durch den VW-Händler. Wenn die Undichtigkeit am Getriebe schon sichtbar länger besteht, dann stellt sich das Zeitproblem für Dich wohl nicht. Sinnvoll ist aber allemal den Mangel umfassend zu dokumentieren und anzuzeigen.
Problematisch ist allerdings, ob es sich bei der Undichtigkeit um einen Mangel i.S.d. Gesetzes (§ 434 BGB) handelt. Per Ferndiagnose kann ich das nicht beurteilen. Ich würde mich gegenüber VW auf den Standpunkt stellen, dass dies ein Mangel ist.
Ich habe auch gerade Ärger mit einem BMW-Vertragshändler bei dem ich meinen Wagen gekauft habe. Eines kann ich Dir sagen: Das sind moderne "Viehhändler" - zimperlich brauchst Du nicht zu sein. Denn klar ist auch: Beim Ankauf des Wagens ist dem Meister der Mangel mit Sicherheit aufgefallen....
|