Dr. Kohl
das siehst du nicht ganz richtig.
In dem Fall ging es lediglich um die beiden Parteien: Verkäufer - Käufer. Ist der Verkäufer haftbar im Rahmen der Gewährleistung oder nicht.
Der Konstruktionsfehler wird sicher dazu führen, dass das Werk den "armen" Händler nicht hängen lässt.
Ich weiß das aus eigener, mehrfacher Erfahrung.
Gruß Jürgen
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