Ich meine, zumindest von einer gesetzlichen Begrenzung für Exportfahrzeuge gelesen zu haben.
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es für diese Begrenzung 2 Stufen:
Stufe 1 für Kleingemüse,
Stufe 2 für schwere Fahrzeuge wie der L7 -> die doppelte Menge Kraftstoff (im Kontext zum Export des L7 habe ich das auch gelesen....)
Grüße,
Fabian
Ergänzung:
Hier ist der Thread. Für den L7 gibt es unter Sonderausstattung in der Fahrzeuginfo sogar einen eigenen Punkt:
Zitat:
Zitat von DerDicke
0850 Zusätzliche Tankfüllung Export
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Drunter auch die Erklärung: Max. 5l im Tank für 'normale' Exportfahrzeuge...