Hallo Rudi!
Wie oben schon geschrieben: Laut den GAP-Vorschriften gilt ein LPG-Fahrzeug als monovalent wenn der Benzintank nicht mehr als 15 Liter fasst.
(Oder 20 Liter. Weiss ich nicht mehr genau.)
Dann sollte eine entsprechende steuerliche Anerkennung möglich sein.
Ich befürchte allerdings, dass 15% weniger CO2 da nicht sonderlich viel bringen.
Ich schätze mal, dass der normale CO2-Ausstoß auf Benzin in etwa bei 250 g/100 km liegen dürfte. Abzüglich 15% wären wir dann bei rund 212 g/100 km.
Das ist immernoch astronomisch weit entfernt von der geforderten Höchstgrenze von 130 Gramm.
Aber warten wir mal ab, was unsere Politik uns dazu bescheren wird...
Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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