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Alt 20.04.2007, 17:36   #1
DD
abnehmendes
 
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Zitat:
Zitat von M3-Cabrio Beitrag anzeigen
wiedervorführung beim tüv ist aber sicher erforderlich und was sind das für
japan-rückleuchten? Bildchen?

Wiedervorführung ist nicht nötig da wir eine Mängelschleife gemacht haben!
Will heissen da Ich die Original Rückleuchten(hatten die Klarglasdinger grade erst einen Tag drin)im Kofferraum hatte haben wir sie sofort Umgebaut!
Und somit war alles schick!
Die Mängel Leicht angerostet Brems und Benzinleitung wurde dann als geringer Mangel aufgeschrieben und geringer Mangel=Bestanden und Plakette erteilt!!
Gruss DD
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Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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