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Alt 14.10.2003, 20:44   #8
Haller
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Steinschläge fallen unter die Teilkasko. Mach am Besten folgende Angaben: Ich fuhr am xx.xx.xxxx um xx.xx h von A nach B, als ein Stein auf die Frontscheibe einschlug.

Alles natürlich gut merken, falls die Versicherung mal nachfragen sollte :zwink !



Gruß Haller
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