Zitat:
Zitat von Kalimond
Sind normale Scheinwerfer mit nachgerüstetem Xenon denn verboten oder beinträchtigen diese den Versicherungsschutz?
Ich meine jetzt grade nicht die mit Xenon befüllten H1 Lampen sonder ein richtiges Set wie diese hier:
9004 HB1 PKW Xenon HID System
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Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum
Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der
Bundesrepublik Deutschland.
...ich würd eher die finger davon lassen und besser gebrauchte Original-Xenon vom E32/E34 besorgen, dazu ALWR und SWR aus einem schlachtfahrzeug und original-celis-ringe vom e39.
Nur so gäbe es einige
TÜV-Sachverständige, die dass dann beim E32 abnehmen und eintragen würden, wenn der einbau wie ab werk erfolgt, so dass versicherungsschutz und betriebserlaubnis erhalten bleiben.
die gesamtkosten der aktion schätze ich mal so grob mit ca. 700.- ein.
Aus erfahrung ist es auch ratsam, zuvor bei deinen örtl. TÜV`s anzufragen und den Umbau vorher abzusprechen.
gruss