Irgendwo gibts ne rechtliche Klausel,
wenn der ersteigerte Artikel in keiner Relation zum erzielten Preis steht. Habe aber keine Ahnung wo die steht.
Der muss sich nur nen guten Anwalt suchen, dass sollte reichen
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Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
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