Normalerweise hast Du doch eine Abmeldebescheinigung des Vorbesitzers, bzw. steht die Fälligkeit in den Papieren, das reicht der Zulassungsstelle normalerweise aus. Dann brauchst Du den TÜV-Bericht nicht.
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Grüße aus dem Aargau, Torsten.
BMW E38, 740i-V8-Sound-Video
735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer
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