Hallo...
und BOAAAAHHHHH !!!!!!!
Das Thema mit der Euro 2 .........
beschrieben wie es geht habe ich ja schon und die betreffende Seite unserer HP ist auch schon oft genug von Anderen hier bemüht worden.
Ein Motor komplett aus dem E32 ist von der Abnahme für die Euro 2 auch nichts anderes als der Umbau der vorhandenen Maschine.
Der MOTOR ALLEINE macht keine Euro 2, sondern das KOMPLETTPAKET !!! mit Getriebe, Hinterachsgetriebe, Stirnfläche des Wagens, Gewicht.........
Also entweder komplette Einzelabnahme mit Zyklusfahrt etc.pp. , die locker den Preis Eurer E23 übersteigt,
oder die bestehende ABE für den E24, denn das ist immernoch das vom Antriebsstrang, Gewicht und Stirnfläche als einzige vergleichbare Fahrzeug, nehmen und nach erfolgtem Umbau von einem Gutachter die Konformität zwischen den Euro 2 Anlagen im E23 und E24 bescheinigen lassen - egal, ob Ihr nun die komplette Maschine aus E24 / E32 / E34 mit 1-Geber-Motronic eingebaut habt oder "nur" den bestehenden Motor auf die 1-Geber umgebaut habt.
Wobei zum Thema H-Kennzeichen noch anzumerken wäre, daß dafür der erneute Zurückbau auf die 2-Geber-Motronic kein Problem ist - sofern man die Teile nicht wegschmeisst.
Gruß Mic
www.nowakshinterhof.de