Oh man, oh man...
Alles, was NACHTRÄGLICH durch Aufbringen von Lack oder sonstigem Scheiß verändert wurde, ist NICHT mehr legal (bezogen auf Schlußleuchten, Leuchten und Fahrtrichtungsanzeiger)!!!
Das sollte doch nun mittlerweile auch dem letzten Gammeltuner klar geworden sein.
Wenn schwarzer oder roter Lack auf den Dingern drauf ist, können 22 e-Prüfzeichen draufsein, das ist vollkommen irrelevant.
Hinzu kommt, dass das e-Prüfzeichen alleine eben NICHT ausreicht, das bedeutet NUR, dass es in einem europäischen Land hergestellt worden ist.
Mehr nicht!
Zusätzlich muß eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein EU-Zertifikat mitgeführt werden, im Original, nicht in Kopie. Aus diesem muß hervorgehen, wer was wann wo hergestellt hat und für welchen Fahrzeugtyp es gilt.
Was an einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung verbaut wird, muß FZV vzw. StVZO-konform sein.
Für Fz. mit ausländischer Zulassung gilt die StVO, hier insbesondere der § 23.
Das selbe gilt für die Nachrüstung mit Xenonlicht im originalen Scheinwerfer oder Austausch kompletter Scheinwerfereinheiten, ohne dann eine aLWR und SWRA einzubauen (vgl. § 50 (10) StVZO).
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