Zitat:
Zitat von John McClane
Das selbe gilt für die Nachrüstung mit Xenonlicht im originalen Scheinwerfer oder Austausch kompletter Scheinwerfereinheiten, ohne dann eine aLWR und SWRA einzubauen (vgl. § 50 (10) StVZO).
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ALWR oder Niveauregulierung, oder? SWRA ist sowieso Pflicht aber wenn man NR hat dann braucht man ja keine ALWR weil das FZ durch Beladung etc. hinten nicht "absacken" kann dass die Scheinwerfer zu hoch sin könnten.