OK, wußte ich wohl nicht.
Bei mir geht es ja im Prinzip um die Frage, ab wann ich so ein §23 Gutachten überhaupt machen kann und wielange das dann gültig ist.
Sagen wir mal der TÜV darf das Gutachten erst machen, ab dem Tag wo das Auto 30 wird.
Wenn ich aber nach Erstellung des Gutachtens ein Jahr warte, bis ich zum Straßenverkehrsamt gehe wegen des H-Kennzeichens, ist dann das Gutachten noch gültig? Dazu findet sich irgendwie nichts in den Unterlagen....
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