Zitat:
Zitat von 12Zylinder
Als Straßenverkehrsamt würde ich auch so argumentieren. Und wenn die Zulassung auf das H-Kennzeichen erfolgt ist, dann bist DU dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auch zukünftig den Auflagen des §23 entspricht! Gleiches gilt beim 07er Kennzeichen. Nach Abnahme nach §29 bist DU für den verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeuges verantwortlich!
Und wenn man das Gutachten hat, was hält einen davon ab, als nächstes zum Straßenverkehrsamt zu marschieren???
Kann Dir da momentan nicht so ganz folgen.
Gruss
12Zylinder
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Ich habe zum Beispiel in 2006 einen Alfa beim Händler gekauft, der hat mir die ganzen Sachen mit deutschen Papieren und Gutachten etc. pp. und unter anderem auch das Gutachten zum H-Kennzeichen erledigt. Der hat mir dann irgendwann den Wagen gebracht und ich habe ihn zugelassen, als ich Zeit hatte. Das einzige, was damals eine Gültigkeitsdauer hatte, war diese Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg.
Hier lag sicher ein Monat zwischen §23 und Zulassung. Das Auto war damals 40 Jahre alt.
Klar bin ich für die dauerhafte Einhaltung der Kriterien selber verantwortlich, aber ich kann den Zustand nach der §23 Untersuchung in 4 Stunden verändern oder in vier Monaten oder garnicht, wenn ich will, das ist halt für mich kein Argument. Ich kann auch auf dem direkten Weg vom TÜV zum Straßenverkehrsamt eine große Beule reinfahren, damit dürfte ich normalerweise das H-Kennzeichen dann auch nicht mehr bekommen....