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 Der Verkäufer muß das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen.Klagt der Käufer, bekommt er auf jeden Fall Recht.
 
 Vor einigen Jahren gab es diesen Fall mit dem Autohändler, der einen, ich glaube neuen, Passat in der Bucht versteigert hat.
 Das Höchstgebot lag weit unter dem, was der Wagen wert war; demzufolge wollte er das Auto für das Gebot auch nicht herausgeben.
 Der Käufer klagte und hat Recht bekommen...
 
				__________________Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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