Hi Anonym,
also zur aller erst ist dein Fall richtig bemittleidenswert.
ABER
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung Garantie bei Gebrauchtwaren vor, die bei Privatverkäufen allerdings ausgeschlossen werden kann, aber die gegnerische Seite zieht dieses EU-Gesetz in seinem Auktion nicht in Erwägung.
Daher mein Tipp gehe bitte zum Anwalt und lass dir dort weiterhelfen, weil selbst wenn der Verkäufer sagt, er sei kein Techniker, so heißt es aber noch lange nicht, dass der Kunde schrott bekommt. Diese Punkte muss man auseinander halten.
Du bkommst lediglich nach dem Gesetz eine prozentuale Leistung wieder zurück.
ALSO KOPF HOCH auch wenigstens etwas ist immer noch besser als garnichts.
Gruß, Der BODY2000
|